Anspruch Entschädigung von Ihrer Fluggesellschaft
Fluggäste gelten als Luftschadensopfer, wenn ihr Flug Verspätung hat oder wenn ihre Verbindung ohne vorherige Ankündigung storniert wird oder wenn sie am Flugsteig wegen Überverkaufs abgelehnt werden flugtickets. Dieses Phänomen wird auch als Überbuchung bezeichnet.
Sie haben das gleiche Schicksal ereilt wie Tausende von Reisenden, die jedes Jahr verletzt werden? Von nun an kann nichts Ihre Reise an Bord ruinieren. Alle Unannehmlichkeiten, die Sie am Flughafen durch Ihren Spediteur erfahren, werden monetarisiert. Zusätzlich zu der Notwendigkeit, eine andere Reiselösung anzubieten, indem Sie auf einen anderen Flug gesetzt werden, muss Ihre Fluggesellschaft Ihnen eine Entschädigung anbieten, deren Höhe auf der Entfernung Ihres Fluges basiert.
Anspruch auf Entschädigung haben? Dies ist nur möglich, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- Abflug vom Flughafen 180 Minuten (3 Stunden) nach der ersten Abfahrtszeit;
- Flug verspätet (außer Passagiere wurden zwei Wochen im Voraus informiert);
- Überbuchter Flug;
- Verbindungsstelle eines Unternehmens der Europäischen Union oder eines EU-Flughafens;
- Der Schaden wird nicht durch Hauptkräfte verursacht (Sturm, Streik am Flughafen, ...).
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Indem Sie bestätigen, dass Sie berechtigt sind, eine Entschädigung zu fordern (indem Sie die Berechtigung Ihres Fluges für eine pauschale Entschädigung prüfen), können Sie eine Entschädigung von bis zu 600 Euro verlangen.
Nur die Entfernung des Fluges kann den Betrag definieren, der Ihr Vorurteil repariert, das aus einer Verzögerung oder Überbuchung entstehen kann. Je weiter die Reise ist, desto größer ist die Entschädigung:
250 Euro (<1500km)
400 Euro (> 1500km)
600 Euro (> 3500km).
In der Tat bietet Ihnen das Parlament der Europäischen Union die Möglichkeit, einen Flug mit einer Verspätung von drei Stunden (maximal für 24 Monate) oder einer stornierten oder überbuchten Verbindung anzufordern fünf Jahre.
Drei Faktoren können bestimmen, ob Ihr Flug gibt oder nicht, Zugang zu finanziellen Ausgleich:
- Sitz der Fluggesellschaft: Fluggesellschaften, die auf europäischen Flughäfen tätig sind, fallen unter das Gesetz 261/2004, unabhängig davon, ob der Flug von oder nach einem afrikanischen, asiatischen, amerikanischen oder europäischen Land durchgeführt wird.
- Abflughafen: Alle Flüge, die von einer europäischen Stadt (EU) geplant werden, sind unabhängig vom Namen des Unternehmens, das den Flug anbietet, förderfähig.
- Die Art der Schäden: Flug verzögert wegen eines Fehlers, der auf das Gerät aufgetreten ist? In diesem Fall wird die Fluggesellschaft für die Unterbrechung Ihrer Reise verantwortlich gemacht, daher muss sie Ihnen eine Entschädigung zahlen.
Auf der anderen Seite, wenn die Unannehmlichkeit, mit der Sie konfrontiert wurden, die Ursache für die Hauptkräfte ist, deren ungünstiges Wetter für den Start der Flugzeuge, die politische Instabilität in der Stadt der Abreise oder Ankunft, das Luftfahrtunternehmen ist befreit von Entschädigung.
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