Anspruch auf Entschädigung im Falle eines annullierten Fluges

Jeden Tag gehen Millionen von Passagieren zum Flughafen, um an Bord zu gehen und ihr Ziel zu erreichen. Es gibt Passagiere, die zur Arbeit fahren, andere, die in den Urlaub fahren, oder für Ausflüge und Wanderungen, ...

Nachdem sie ihren Gepäckabfertigungsprozess abgeschlossen und auf das Öffnen der Einstiegstore gewartet haben, werden sie plötzlich von der Nachricht auf dem Plakat überrascht, die ankündigt, dass ihr Flug annulliert wurde.

In ähnlichen Situationen fragen die Fluggäste oft nach den Gründen für die Annullierung ihrer Reise. Außerdem zögert ihre Fluggesellschaft nicht, außergewöhnliche Umstände geltend zu machen, um diese Unannehmlichkeiten zu rechtfertigen (schlechtes Wetter, mechanische Probleme bei einem anderen Flug, der den Start verhindert) von ihm, ...).

Profitieren Sie von einer Entschädigung

Einen weiteren Flug den Passagieren vorschlagen? Dies ist das Mindeste, was eine Fluggesellschaft tun kann, um die Unannehmlichkeiten zu beheben, die sie ihren Kunden zugefügt hat. Sie verdienen viel mehr, um auf einem alternativen Flug neu zugewiesen zu werden. Nach der europäischen Verordnung 261-2004 können sie sogar einen Geldbetrag beanspruchen, dessen Betrag zwischen 250 und 600 Euro liegt.

Logischerweise muss das Luftfahrtunternehmen seinen Vertrag mit dem Fluggast einhalten, indem es seinen Flug zu dem Zeitpunkt durchführt, der auf seinem Flugschein angegeben ist, der seinen Reisevertrag darstellt.

Das Luftverkehrsgesetz besagt auch, dass die Fluggesellschaft im Falle einer unvorhergesehenen Annullierung des Fluges verpflichtet ist, ihre Passagiere so schnell wie möglich auf eine andere Route zu bringen.

Während sie darauf warten, dass ihr Betreiber einen weiteren Flug anbietet, können die Fluggäste Mahlzeiten und Getränke natürlich ab dem Zeitpunkt nutzen, an dem die kumulative Verspätung die Schwelle von zwei Stunden überschreitet.

Passagiere können auch entschädigt werden, wenn der Start der neuen Route nur drei Stunden dauert. Um dieses Recht in Anspruch nehmen zu können, muss ihre Fluggesellschaft selbstverständlich in einem Land ansässig sein, das Mitglied der Europäischen Union ist oder ihren Flug von einer EU-Stadt aus plant.

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Was sollte die Fluggesellschaft Ihnen anbieten?

Ein Luftfahrtunternehmen kann sich nicht davon befreien, seine Fluggäste zu entschädigen, wenn die Unterbrechung seines Flugplans nicht auf außergewöhnliche Umstände wie den Streik von Flughafenagenten oder Fluglotsen zurückzuführen ist, oder die Wetterbedingungen nicht angemessen sind zum Abheben von Flugzeugen, ...

Sie als Täter haben die Möglichkeit, von Ihrem Betreiber eine Entschädigung zu verlangen. Unabhängig davon, ob Sie sich für einen anderen Flug entscheiden oder Ihr Ticket für eine Rückerstattung stornieren, ist die Frage nach einem Barausgleich Ihr Recht!

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